Gehen wir einmal davon aus, Gott hat allen Menschen den freien Willen gegeben. Dann bedeutet daß, er hat jedem die Möglichkeit gegeben, Dinge richtig und falsch
zu machen, Gutes oder Böses zu tun.
Gott hat Moses seine 10 Gebote gegeben, die den freien Willen des Menschen zwar nicht einschränken, ihm aber zeigen sollen, was richtig und was falsch, was gut und was böse ist!
Du sollst nicht töten war eines seiner wichtigsten Gebote.
Was aber ist töten?
§ 218
Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschafts-abbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
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1. |
gegen den Willen der Schwangeren handelt oder |
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2. |
leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht. |
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
| Manche Politiker, die 1993 der neuen Fassung des § 218 zugestimmt haben, scheuten sich nicht zu behaupten, daß diese Lösung "der beste Weg sei, das Leben der Ungeborenen zu retten". Was ist seitdem geschehen?: |
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Die Abtreibungszahlen sind fast jedes Jahr gestiegen und haben mittlerweile katastrophale Ausmaße erreicht.
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Die Abtreibungspille RU 486, genannt Mifegyne, wurde in Deutschland eingeführt, wodurch die Abtreibung erleichtert wird - die Abtreibungszahlen können dadurch nur steigen.
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In Aufklärungsbroschüren und in den Informationen der Krankenkassen AOK und Barmer wird die Abtreibung verharmlost.
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| Daß kaum ein Politiker gewillt ist, entsprechend der Weisung des Bundesverfassungsgerichts zu handeln, zeigt sich daran, wie man z.B. mit den Spätabtreibungen umgeht: |
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Klar, alle Politiker empören sich darüber, doch kaum einer tut etwas. Dabei ist die Abtreibung nicht irgend ein Problem in Deutschland.
Es ist das Problem schlechthin. Dafür müssen wir uns einsetzen!
Deshalb: Unterschreiben Sie bitte jetzt die Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel. |
Wann beginnt das Leben?
Wird für Lebewesen das genetische Programm, seine Funktionalität und seine Entwicklung als essentiell angenommen, dann ergibt sich für den Beginn des Lebens der Zeitpunkt, zu dem Moleküle als Träger des Programms und weitere Hilfsmoleküle zur Realisierung, Vervielfältigung und Anpassung dieses Programms erstmalig zusammentreten, so dass ein System entsteht, das die charakteristischen Eigenschaften von Leben trägt.
(Quelle: www.wikipedia.de)
Ist das Leben?
Schwangerschaftsabbruch
Zahlen und Gesetze
Im Jahr 2006 wurden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 119 710 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Das sind etwa 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Knapp drei Viertel (71 Prozent) der Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt. 5,5 Prozent waren minderjährig.
Die Mehrheit der Abbrüche (97 Prozent) wurden nach der so genannten "Beratungs-regelung" (ohne Indikation) vorgenommen. Danach ist der Abbruch zwar rechtswidrig, aber straffrei (§218 StGB). Drei Prozent hatten eine medizinische oder kriminologische Indikation als Grundlage (§218a). Dieser Regelung zufolge ist der Abbruch straffrei und auch nicht rechtswidrig. Es gibt also die Möglichkeit, eine Schwangerschaft mit oder ohne die Festellung einer Indikation abzubrechen. Die Unterschiede sind:
Ohne Indikation ("Beratungsregelung"): Sie können einen Schwangerschaftsabbruch verlangen, die Entscheidung liegt bei Ihnen. Allerdings müssen Sie folgendes beachten:
- Sie müssen sich beraten lassen (Schwangerenkonfliktberatung, §219 StGB, z.B. bei Pro Familia).
- Sie brauchen die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle.
- Der Eingriff muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis stattfinden.
- Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen (frühestens also am 4. Tag).
- Die Kosten des Eingriffs tragen Sie in der Regel selbst.
Mit Indikation: Der Abbruch gilt nicht als rechtswidrig, wenn aus ärztlicher Sicht eine Indikation vorliegt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Kriminologische Indikation: Sie liegt beispielsweise bei einer Vergewaltigung vor. Der Abbruch muss bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis erfolgen.
- Medizinische Indikation: Die Fortsetzung der Schwangerschaft würde das Leben bzw. die körperliche und seelische Gesundheit der Frau gefährden. Diese Indikation gilt auch, wenn eine Schädigung des Kindes vorliegt oder zu befürchten ist (früher: embryopathische Indikation). Der Abbruch kann auch nach der 12. Woche durchgeführt werden, eine zeitliche Befristung gibt es hier nicht.
Ein ärztliches Attest muss die Indikation belegen. Allerdings darf der Arzt, der die Indikation feststellt, nicht gleichzeitig den Eingriff vornehmen. Sie müssen sich an einen anderen Arzt wenden. Es gibt keine Beratungspflicht, wohl aber das Angebot, das Sie selbstverständlich wahrnehmen können. Die Krankenkassen tragen die Kosten für den Eingriff.
Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden die meisten (79 Prozent) Schwangerschaftsabbrüche mit der Absaugmethode durchgeführt. Der Anteil der Abbrüche mit dem Mittel Mifegyne lag bei 8 Prozent.
Absaugen/Ausschabung
Der Muttermund wird unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose vorsichtig gedehnt. Der Arzt schiebt ein dünnes Röhrchen in die Gebärmutter, das mit einer Saugpumpe verbunden ist. In vielen Fällen folgt anschließend eine Ausschabung der Gebärmutter (Kürettage), um Gewebereste vollständig zu entfernen. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten. Anschließend wird ein Mittel injiziert, das die Gebärmutter wieder zusammenzieht, die Blutung stillt und Infektionen vorbeugt. Die meisten Frauen können nach einer Stunde wieder nach Hause gehen.
Mifegyne (RU 486)
Die Abtreibungspille Mifegyne wird als Alternative zu den chirurgischen Eingriffen betrachtet. Der Wirkstoff Mifepriston bewirkt, dass die in der Gebärmutter eingenistete Eizelle abgestoßen wird. Sie ist bis zum 49. Schwangerschaftstag wirksam. Seit Juli 1999 ist das Mittel auch in Deutschland zugelassen. Es darf nur unter strenger ärztlicher Kontrolle in dafür zugelassenen Kliniken oder Arztpraxen angewendet werden.
Prostaglandine
Prostaglandine werden eingesetzt, wenn die Schwangerschaft auf Grund von Fehlbildungen des Embryos nach der 12. Schwangerschaftswoche beendet werden soll. Die Hormone lösen eine Fehlgeburt aus, indem sie den Gebärmutterhals erweichen und die Gebärmutter veranlassen, sich zusammenzuziehen. Der Eingriff wird stationär durchgeführt. Er kann ein bis zwei Tage dauern, da Prostaglandine nur sehr langsam wirken.
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§ 218a Abs. 4 S. 1 (Straffreiheit der Schwangeren):
"Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind." //

Ist das Leben? (Kind 22. SSW)
Wenn das Leben ist und ich sage, jeder der das Gegenteil behauptet lügt, dann ist das, was mit dem Kind im Mutterleib passiert legalisierter Mord!
Ergo: Töten ist erlaubt!

Ist das töten?
Und was sagt Gott dazu?
Ich sage dazu:
"Wenn ich er wäre, hätte ich auf keinen Fall mein fa-Moses erstes Testament geändert!"
Eine Freundin schickt uns gerade Fotos, die mir den Atem rauben und den Wunsch hochkochen lassen, eine höhere Gerechtigkeit könne einen alles verzehrenden Blitz vom Himmel fahren lassen!
Sollten Sie schwache Nerven haben, oder den geringsten Zweifel daran, daß Sie ALLES ertragen können, klicken Sie bitte NICHT auf DIESEN LINK!!! Ich übernehme KEINERLEI Haftung für Nervenzusammenbrüche, körperliche und seelische Schmerzen, die aus dem Ansehen der Fotos (MADE IN TAIWAN) resultieren!
Die Zeit zum Thema: "Ich habe abgetrieben!"
MEINUNGEN ZUM THEMA ABTREIBUNG
PDF-Download Aufruf des Vereins SOS Leben v. 17.04.09
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